Das Seminar beschäftigt sich zunächst mit der Pflichtversicherungsgesetzesreform aus 2024. Ändert sich alles oder nichts? Der Abschied von Begriff “beim Betrieb” und die Ersetzung durch “Gebrauch oder Verwendung” als Zentralbegriff werden behandelt. Zudem geht es um die Neuordnung und gesetzliche Fixierung sowohl der Auslandsschäden als auch der Inlandsschäden mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen und ein erstaunlich differenziertes Haftungsreglement für den Verkehrsopferhilfe e.V. in Gestalt des Garantiefonds, des Entschädigungsfonds und neuerlich auch als Insolvenzfond. Daneben wird das aktuelle Verkehrsrecht für 2023 und 2024 in seinen wesentlichen Grundzügen mit aktuellen Urteilen dargestellt sowie prozessuale Schwerpunkte verkehrs- und versicherungsrechtlicher Entscheidungen herausgearbeitet.
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