Die Stellung des Schuldners als Erbe kann für den vollstreckungsrechtlichen Forderungseinzug sehr interessant werden.
Vollstreckungsrechtlicher Zugriff u.a. durch:
Pfändungsmöglichkeiten in den Miterbenanteil gegenüber Miterben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter
Durchsetzung des Auseinandersetzungsanspruchs
Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft in das gesamte Eigentum der Erbengemeinschaft
Pfändung und Verwertung des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs
Der Insolvenzschuldner als Erbe
Wenn der Schuldner verstirbt bedeutet das eben nicht, dass auch damit das Ende des Forderungseinzuges verbunden ist.
Die weitere Bearbeitung ist jedoch dann mit umfangreichen Recherchen zum Zwecke einer Titelumschreibung bzw. Forderungsdurchsetzung gegen die Erben verbunden.
Fortsetzung der Zwangsvollstreckung gem. § 779 ZPO in den Nachlass
Erbenermittlungsmöglichkeiten
Möglichkeiten der Titulierung einer Schuldnerforderung gegen die Erben
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