Das Seminar widmet sich schwerpunktmäßig der Frage, welche Voraussetzungen für eine Reststrafenaussetzung zum Halbstrafen- oder Zwei-Drittel-Zeitpunkt gemäß § 57 StGB bestehen und wie die diesbezüglichen Erfolgsaussichten durch die Verteidigung positiv beeinflusst werden können.
Themenauswahl:
Strafaufschub und Strafunterbrechung (§§ 455 ff. StPO)
Reststrafenaussetzung zum 2/3-Zeitpunkt (§ 57 Abs. 1 StGB)
Reststrafenaussetzung zum Halbstrafen-Zeitpunkt (§ 57 Abs. 2 StGB)
Reststrafenaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe (§ 57a StGB)
Abschiebung (§ 456a StPO)
Zurückstellung der Vollstreckung (§§ 35, 36 BtMG)
Bewährungsverfahren und Führungsaufsicht
Beiordnung von Verteidigern im Vollstreckungsverfahren
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