Es gibt heute kaum ein Strafverfahren, in dem Fragen der Vermögensabschöpfung keine Rolle spielen. In Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren sehen sich nicht nur Geschäftsführer und Vorstände, sondern auch die von diesen vertretenen Gesellschaften regelmäßig mit Fragestellungen aus dem Einziehungsrecht konfrontiert. Der Umgang mit oftmals in einem frühen Verfahrensstadium ausgebrachten Sicherungsmaßnahmen sowie die Frage, gegen wen die Einziehung anzuordnen ist, sind hier nur einige Beispiele. Allein der Blick auf die Vielzahl der tatgerichtlichen Einziehungsentscheidungen, die durch die Revisionsgerichte später aufgehoben oder aber korrigiert werden, macht deutlich, dass im Bereich des Einziehungsrechts nicht unerhebliches „Verteidigungspotential“ schlummert.
Ein ergänzendes Seminar zur aktuellen Rechtsprechung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht findet am 12.11.2024 statt. Werden beide Seminare zusammen gebucht, können damit 5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO abgedeckt werden.
Themenauswahl:
Aktuellste Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Verteidigung gegen vorläufige Sicherungsmaßnahmen (Beschlagnahme, Vermögensarrest)
Ausschluss von Einziehungsmaßnahmen (z.B. in Fällen eines Täter-Opfer-Ausgleichs)
Zutreffende Bestimmung der Höhe des „Erlangten“ nach dem Bruttoprinzip
Verteidigung in der Strafvollstreckung, z.B. bei Entreicherung des Einziehungsadressaten
Jetzt zum Newsletter anmelden und 10 € Rabatt* auf Ihre nächste Buchung sichern!
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und profitieren Sie von aktuellen Seminarempfehlungen. Als Dankeschön für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Rabatt von 10 € auf Ihre nächste Buchung.
Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.
* Bitte beachten Sie, dass der 10 € Rabatt nur für zukünftige Buchungen gilt und nicht auf bereits getätigte Buchungen angewendet werden kann. Der Rabatt ist einmalig einlösbar und nicht mit anderen Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.