Eine Fortbildung für Kanzleimitarbeiter zu praxisrelevanten Fragen an der Schnittstelle „Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenzrecht“ – zwei Themenkreise, die sich nur vermeintlich gegenseitig ausschließen.
Ist die Anmeldung einer ungesicherten, vor Insolvenzeröffnung begründeten Forderungen zur Insolvenztabelle noch Routine, wirft die Durchsetzung von Forderungen im Lichte eines Insolvenzverfahrens oftmals eine Vielzahl von Fragen auf. Wie können die Befriedigungsaussichten des Mandanten vor und ggf. im Insolvenzverfahren verbessert werden? Interdisziplinär in der Fachausrichtung vermittelt das Referententeam anschaulich Fachwissen aus der Praxis für die Praxis.
Themenauswahl:
Ungesicherte Insolvenzforderungen
– Einordnung und Geltendmachung der Forderungen
– Wirkungen der (Nicht-)Erteilung der Restschuldbefreiung und ausgenommene Forderungen
– Privilegiert bleibt privilegiert: laufende Unterhalts- und Deliktforderungen im Insolvenzverfahren
Privileg Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren
– Beispiel: Pfändungspfandrecht
– Beispiel: Zwangssicherungshypothek
Rechtsstellung des Neugläubigers im Insolvenzverfahren
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