In der Praxis stellt sich die Sicherstellung des Wohnbedarfs als zentrales Problem für die auseinandergegangene Familie dar. Die weitere Nutzung der bisherigen Ehewohnung in der Trennungszeit wird über § 1361b BGB geregelt. Dies ist jedoch nur ein vorläufiger Schritt, die endgültige Regelung kann erst mit der Rechtskraft der Scheidung nach § 1568a BGB erreicht werden. Vorläufige und endgültige Regelung unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. Wie endgültige Fakten zu schaffen sein können, soll nachfolgend entsprechend dem aktuellen Stand der Rechtsprechung behandelt werden.
Themenauswahl:
Ehewohnung: Begriff, Fortbestand
Verbundfähigkeit des Verfahrens
Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 1 BGB
Überlassungsanspruch nach § 1568a Abs. 2 BGB
Änderung eines bestehenden Mietverhältnisses, § 1568a Abs. 3 BGB
Überlassung einer Wohnung, die auf Grund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bewohnt wird, § 1568a Abs. 4 BGB
Begründung eines Mietverhältnisses nach § 1558a Abs. 5 BGB
Zeitliche Begrenzung nach § 1568a Abs. 6 BGB
Anspruch auf Nutzungsvergütung nach rechtskräftiger Scheidung bei Immobilien
Jetzt zum Newsletter anmelden und 10 € Rabatt* auf Ihre nächste Buchung sichern!
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und profitieren Sie von aktuellen Seminarempfehlungen. Als Dankeschön für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Rabatt von 10 € auf Ihre nächste Buchung.
Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.
* Bitte beachten Sie, dass der 10 € Rabatt nur für zukünftige Buchungen gilt und nicht auf bereits getätigte Buchungen angewendet werden kann. Der Rabatt ist einmalig einlösbar und nicht mit anderen Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.