In dem Seminar gilt es aufzuzeigen, auf welche Bestandteile des Unterhaltstatbestandes sich die Interessenvertretung eines Unterhaltspflichtigen richten kann und muss, um dessen Inanspruchnahme grundsätzlich zu verhindern oder auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Dazu sind die taktischen Mittel der Darlegungs- und Beweislast in den Blick zu nehmen, um mit geeignetem Vortrag bereits dem Anspruch auf der anspruchsbegründenden Ebene zu begegnen. Dies betrifft etwa die Beachtung von Obliegenheiten seitens des unterhaltsberechtigten Kindes oder Ehegattens. Der Schwerpunkt liegt naturgemäß auf der Ebene der Leistungsfähigkeit mit der sachgerechten Ermittlung und Bewertung der Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen und letztlich auf der effizienten Durchsetzung der Einwendungen wie etwa Verwirkung und Begrenzung des bestehenden Unterhaltsanspruchs.
Dies soll anhand der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt werden und ist Gegenstand einer ausführlichen Arbeitsunterlage.
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