Welche Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Zwangsvollstreckung kennt es nicht: Das Vermögensverzeichnis ist abgegeben, und schon beim ersten Durchlesen fallen einem „Ungereimtheiten“ auf oder aber man stellt „Lücken“ fest.
In diesem praxisorientierten Seminar gibt der Referent wertvolle und erprobte Tipps, wie man
Vermögensverzeichnisse so geschickt und effizient auswertet, dass man vor allem die „versteckten
Vollstreckungsansprüche“ hinter den Auskünften entdeckt.
Themenauswahl:
Vorbereitung auf den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft schriftliche oder mündliche Fragerechte des Gläubigers bei Abnahme der Vermögensauskunft
– Nachbesserung oder Ergänzung ?
Wann ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Zusatzfragen des Gläubigers im Termin zu
stellen?
Nur Antrag auf Vermögensauskunft oder doch Einbeziehung weiterer Module im Auftrag an
den Gerichtsvollzieher?
Antrag auf Erlass des Haftbefehls § 802g in Verbindung mit § 802g Abs. 2 ZPO noch sinnvoll
– alternativ?
das Formular Vermögensverzeichnis (Hauptblatt) sowie Ergänzungsblätter
(Lebensversicherung, Grundeigentum, Gewerbe etc.)
Punkt für Punkt ausgewertet – welche Informationen helfen wirklich:
Auswertung der Schuldnerauskünfte in Bezug auf Durchführung von effektiven
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Aus dem Vermögensverzeichnis erkennbare, aber auch „versteckte“ Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
Wann muss das Vermögensverzeichnis nachgebessert oder ergänzt werden?
Neuigkeiten rund um den § 802d ZPO zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft
innerhalb der Zwei-Jahresfrist
Anwendung von Anträgen im Rahmen der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
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