Die Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer ist ein immer bedeutenderer Bestandteil des Arbeitsrechts und soll nach einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmer schrittweise eine Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen für die Wiedereingliederung und geht auf das Hamburger Modell ein. Zusätzlich behandelt es die Frage, der Eingliederung auf den letzten Arbeitsplatz. Behandelt werden insbesondere die folgenden Themen:
Gesetzliche Regelungen in SGB V + SGB IX, Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie
Hamburger Modell
Eingliederung auf den letzten Arbeitsplatz?
Aus Sicht der Arbeitgeber: Freiwilligkeit oder vertragliche Nebenpflicht
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