Der Konsum von Cannabis bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr genießt seit jeher eine Sonderrolle gegenüber anderen illegalen Betäubungsmitteln. Die rechtliche Behandlung von Cannabis sowohl im Bußgeld- als auch im Fahrerlaubnisverfahren ist nicht unumstritten, insbesondere im Hinblick auf die Empfehlungen der Grenzwertkommission, die zur Kenntnis genommen aber letztendlich nicht übernommen werden.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anstehenden „Teil-Legalisierung“ bleibt es spannend, zu beobachten, wie sich diese Ausnahmestellung weiter entwickeln wird.
Die Veranstaltung soll zum einen die aktuelle Rechtslage zum Cannabiskonsum, zum anderen Strategien in den jeweiligen Verfahren vermitteln. Darüber hinaus erfolgt jedoch ein „Blick über den Tellerrand“ in den Bereich der Toxikologie und der Verkehrspsychologie.
Themenauswahl:
Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG
Medikamentenprivileg, § 24a Abs. 2 S. 3 StVG
Maßnahmenkatalog nach § 14 FeV
Anlage 4 zur FeV – Konsummuster
Empfehlungen der Grenzwertkommission
Empfehlungen des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages
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