Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht erfindet das Rad nicht neu, kann aber neue Räder entwickeln. Während manche Dinge so langsam ausdiskutiert sind bzw. nicht viel Neues zu erwarten ist, etwa im Bereich der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, werden woanders juristische Leitplanken neu gesetzt und juristische Pflöcke neu eingeschlagen. Die Rechtsprechung des 5. Senats des BAG zu Vergütungs- und Annahmeverzugsfragen sowie zur Erschütterung des Beweiswert von AU-Bescheinigungen ist beispielhaft hierfür.
Rechtsprechung aus Luxemburg und sogar Straßburg zwingt uns, über manche Ansichten zum Teil völlig neu nachzudenken: Gibt es für Schwerbehinderte vielleicht doch Kündigungsschutz während der Probezeit? Gibt es trotz § 12a ArbGG doch Fälle begründeter Gebührenerstattungsansprüche? Muss das BAG darüber nachdenken, ob bei der Verdachtskündigung doch die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt? Und was tut sich im kollektiven Arbeitsrecht?
Außerdem findet man so manche juristischen Perlen, allerdings oft erst auf den zweiten Blick, und schon gar nicht dort, wo man sie vermutet hätte.
Der Referent wird die vorgenannten Perlen und judikativen Entwicklungen in den richterlichen und anwaltlichen Blick nehmen und wichtige Entscheidungen aus Deutschland, Luxemburg und Straßburg mit Ihnen analysieren und darüber diskutieren, welche Auswirkungen für die Praxis sich daraus ergeben.
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