Zuletzt im Jahr 2021 passte der Gesetzgeber die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an. Seither werden Kanzleien mit gestiegenen Personal- und Sachkosten konfrontiert. Um den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, plant das Bundesjustizministerium mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) eine Anpassung der anwaltlichen Gebühren.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Änderungen des anwaltlichen Vergütungsrechts durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts. Alle Neuerungen werden durch ausführliche Berechnungsbeispiele erläutert.
Themenauswahl:
Lineare Anhebungen bei der Anwaltsvergütung
Strukturelle Änderungen im RVG:
* Erhöhung der Wertstufen sowie der Kappungsgrenze in der Tabelle zu § 49 RVG (bei gerichtlicher Beiordnung oder Bestellung)
* Deckelung der Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr auch bei vollständigen Gebührenanrechnungen (§ 15a Abs. 2 RVG)
* Anpassung der Anrechnungshöchstbeträge des RVG
* Verbesserung bei der Terminsgebühr in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Gleichsetzung der Erörterungspflicht mit der Verhandlungspflicht
* Anpassung der Gebührengrundlagen für die Gebühren in Bußgeldsachen nach Nr. 5101 und Nr. 5103 VV RVG an die geänderte Systematik bei Eintragungen in das Fahreignungsregister
Erhöhung von Verfahrenswerten im FamGKG für Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und Gewaltschutzsachen und Auswirkung auf die Anwaltsvergütung
Übergangsrechtliche Fragestellungen
Die Neuerungen werden anhand ausführlicher Berechnungsbeispiele erläutert.
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