Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) hat im Jahr 2022 ein neues Formular für die Forderungspfändung geschaffen. Dieses wurde aktuell noch einmal überarbeitet (Zweite Verordnung zur Änderung der ZVFV). Daraus folgt, dass die alten Formulare aus der ZVFV 2012 noch bis zum 31.08.2024 gelten. Die Formulare aus der ZVFV 2022 müssen ab dem 01.09.2024 nun verbindlich genutzt werden und sind befristet bis zum 30.09.2025. Die ganz neuen Formulare aus der ZVFV von 2024 dürften somit ab dem 01.09.2024 genutzt werden und sind voraussichtlich ab dem 01.10.2025 die einzig nutzbaren Formulare.
Seminarschwerpunkte:
In diesem Seminar werden Ihnen die Änderungen zwischen den einzelnen Formularen bezüglich der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse aufgezeigt:
Vergleich mit den in 2022 und 2024 veröffentlichten “neuen” Formularen
Formular für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Formular für den Entwurf auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
2 Formulare für die Forderungsaufstellungen
Ausfüllhinweise und Vorschläge für die Handhabung mit den neuen Formularen
Zielgruppe:
Seminar für Mitarbeitende, welche die Zwangsvollstreckung in Forderungen betreiben und die amtlichen Formulare benutzen müssen.
Arbeitsmittel:
Bitte Gesetzestext ZPO bereithalten!
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine begleitende Präsentation.
Jetzt zum Newsletter anmelden und 10 € Rabatt* auf Ihre nächste Buchung sichern!
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und profitieren Sie von aktuellen Seminarempfehlungen. Als Dankeschön für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Rabatt von 10 € auf Ihre nächste Buchung.
Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.
* Bitte beachten Sie, dass der 10 € Rabatt nur für zukünftige Buchungen gilt und nicht auf bereits getätigte Buchungen angewendet werden kann. Der Rabatt ist einmalig einlösbar und nicht mit anderen Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.