Selbständig und Bürgergeldbezug - Geht das?

19.03.2025

Online

freie Plätze

99€
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| ab94,05€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

19.03.2025

|

09:00

Uhr
-

11:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Bürgergeld kann auch aufstockend bezogen werden, wenn die Einnahmen z.B. aus Erwerbstätigkeit, sei es als abhängig Beschäftigter, sei es als Selbständiger, nicht ausreichen, den grundsicherungsrechtlichen Bedarf des Erwerbstätigen und der Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft zu decken. Gerade die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sorgt dabei immer wieder zu Schwierigkeiten im Verhältnis zu Jobcentern.


In der anwaltlichen Beratung und Vertretung  von selbständig tätigen Bürgergeldbeziehern stellt sich die Problematik in unterschiedlicher Hinsicht.

Das Seminar behandelt in strukturierter Form die wesentlichen Grundsätze bei leistungsrechtlichen Angelegenheiten Selbständiger, bietet eine Vielzahl von Praxistipps für die anwaltliche Tätigkeit und ist geeignet für einen Einstieg in die Problematik, aber auch für „Profis“:


Themenauswahl: 

  • Leistungsrechtliche Behandlung selbständig tätiger Aufstocker im Bürgergeld – Besonderheiten der vorläufigen Bewilligung
  • Verpflichtung zur Mitwirkung vor Beginn eines Bewilligungsabschnitts
  • Die vorläufige Bewilligung – von der Einkommensprognose bis zur Behandlung von Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen während des Bewilligungsabschnitts
  • Die abschließende Festsetzung – Anforderungen an Mitwirkungsverlangen in Abgrenzung zur Amtsermittlungspflicht – Prüfung der Plausibilität der Einnahmen, der tatsächlich geleisteten und notwendigen Ausgaben – Bindungswirkung im Verhältnis zur vorläufigen Bewilligung? – bescheidmäßige Umsetzung
  • Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung, insbesondere auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft – Nachholen versäumter Mitwirkungshandlungen während des Vor- und gerichtlichen Verfahrens
  • Anforderungen an Erstattungsbescheide
  • Besonderheiten im Vor- und gerichtlichen Verfahren, insbesondere durch §§ 86 bzw. 96 SGG

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Preise und Buchung

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Ort

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Datum

06.06.2025

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