Wegeunfälle in der Gesetzlichen Unfallversicherung - Die Tücken bei der Abgrenzung

29.04.2025

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Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

29.04.2025

|

14:00

Uhr
-

16:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Gerade in den letzten Jahren gibt es eine Fülle höchstrichterlicher Entscheidungen zu den sog. Wegeunfällen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung in Abgrenzung zu der zivilrechtlichen Unternehmerhaftung. Als notwendiges Korrektiv zur alleinigen Kostentragung der Unternehmen erachtet die Rechtsprechung die betriebliche Zurechenbarkeit der Zurücklegung des Weges mit der Folge, dass der Versicherungsschutz auf den versicherten Wegen nicht weiter reicht, als bei der versicherten Tätigkeit selbst.

In der anwaltlichen Beratung und Vertretung

  • von Personen, die unter den Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung fallen, und
  • von Arbeitgebern, die über die Unternehmerhaftung bei Unfällen in Anspruch genommen werden sollen,

stellt sich die Problematik in unterschiedlicher Hinsicht.

Das Seminar behandelt in strukturierter Form die wesentlichen Grundsätze des Versicherungsschutzes bei Wegeunfällen, bietet eine Vielzahl von Praxistipps für die anwaltliche Praxis und ist geeignet für einen Einstieg in die Problematik, aber auch für „Profis“:


Themenauswahl: 

  • Personenkreis, der dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt
  • Grundsätzliches zum sog. Wegeunfall
  • Grundsätzlich versicherte Wege, End- bzw. Grenzpunkte (Ort der Tätigkeit, häuslicher Bereich, dritter Ort)
  • Innerer (sachlicher) Zusammenhanges zwischen der nach § 8 Abs. 1 SGB VII versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges, Unterbrechungen und Abwege – das „Mysterium“ der sog. Handlungstendenz
  • Abweichende Wege, zB zur Unterbringung von Kindern und gemeinsamen Fahrzeugnutzung
  • Verfahrensrechtliche und prozessuale Besonderheiten

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