Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.04.2024

I. Allgemeines

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen ZORN SEMINARE (nachfolgend Veranstalter), vertreten durch die Inhaberin Rechtsanwältin Rita Zorn, und den Vertragspartnern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer im Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Anderweitige Geschäftsbedingungen werden durch den Veranstalter nicht anerkannt.
2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Veranstalter geschlossene Verträge über die Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage des Unternehmens (www.zorn-seminare.de) abrufbar. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder als E-Mail übermittelten Einsichtnahme auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmenden.

II. Anmeldung
1. Die Präsentation und Bewerbung von Fortbildungsveranstaltungen auf der Homepage des Veranstalters sowie anderen Werbekanälen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2. Die Anmeldung zu einer angebotenen Fortbildung erfolgt grds. über die Homepage www.zorn-seminare.de. Hierfür erfolgt eine Registrierung des Teilnehmenden unter Angabe des Teilnehmenden-Namens, der Kontaktdaten sowie der Rechnungsanschrift. Darüber hinaus ist eine Anmeldung in Ausnahmefällen schriftlich, als Fax oder E-Mail möglich. Vertragspartner ist der Rechnungsempfänger. Für jeden Teilnehmenden bedarf es einer gesonderten Seminaranmeldung.

3. Durch die Betätigung des Buttons „Jetzt buchen“ wird gegenüber dem Veranstalter das verbindliche Angebot über den Abschluss eines Dienstvertrags, mit dem Inhalt der Seminarbuchung des angegebenen Seminars, abgegeben. Erfolgt die Anmeldung in Schriftform, als Fax oder als E-Mail, ersetzt dieser Vorgang das verbindliche Vertragsangebot über die Homepage. Der Vertrag kommt zustande durch die seitens des Veranstalters als E-Mail erklärte „Bestätigung der Buchung“ (Anmeldebestätigung) an die während des Buchungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse. Im Fall der ausbleibenden Bestätigungs-E-Mail gilt das Angebot nach Ablauf von 14 Tagen nach Anmeldung als durch den Veranstalter angenommen.

4. Im Fall eines ausgebuchten Seminars erfolgt die Anmeldung ausschließlich für die Warteliste des angegebenen Seminars, ohne Zustandekommen eines Vertrages. Sollte ein Platz in dem angegebenen Seminar frei werden, wird der Interessent hierüber unverzüglich durch den Veranstalter informiert. Entscheidet er sich für die Teilnahme an dem angegeben Seminar und teilt dies dem Veranstalter schriftlich mit, kommt der Vertrag durch Einbuchung des Teilnehmenden von Seiten des Veranstalters zustande.

5. Die Anmeldung zu Live-Online-Seminaren ist bis unmittelbar vor Seminarbeginn möglich. Die Anmeldung zu Präsenzveranstaltungen ist bis zu einem Werktag vor dem Seminarbeginn möglich.

III. Seminargebühren & Fälligkeit
1. Die Rechnung für das gebuchte Seminar erhält der Vertragspartner im Anschluss an die Buchung als PDF-Datei an die im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Es gelten die im Zeitpunkt der Anmeldung auf der Buchungsseite des ausgewählten Seminars angegebenen Netto-Preise. Im Rahmen der Rechnungsstellung erfolgt die Ausweisung der Seminargebühr als Bruttobetrag.

2. Die Seminargebühr ist im Fall von Online-, Präsenz- und Auslandsseminaren bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug an die angegebene Bankverbindung des Veranstalters zu zahlen. Erfolgt eine kurzfristige Anmeldung innerhalb der 14 Tage vor Seminarbeginn, wird die Seminargebühr sofort, spätestens aber zum Veranstaltungstag fällig. Im Fall eines Selbststudien-Seminares wird die Seminargebühr 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Nichtteilnahme an der gebuchten Veranstaltung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Veranstalter.

3. Der Veranstalter ist berechtigt, aufgrund von Gesetzesänderungen oder Vorgaben von Behörden nach Vertragsschluss entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen. Dem Vertragspartner steht in diesem Fall ein außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages zu. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich binnen 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

4. Soweit Rabattierungen seitens des Veranstalters gewährt werden, sind die Rabatte nicht kombinierbar.

5. Dem Vertragspartner steht – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – nur dann ein Anspruch auf Leistungserbringung zu, wenn die Seminargebühr in voller Höhe vor Kursbeginn gezahlt wurde. Des Weiteren besteht seitens des Veranstalters im Fall der Nichtzahlung ein Zurückbehaltungsrecht an der Teilnahmebescheinigung.

IV. Umbuchung
1. Der Vertragspartner hat einmalig die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung auf eine andere, gleichwertige oder höherwertige Fortbildungsveranstaltung innerhalb desselben Kalenderjahres.

2. Im Fall der Online-Seminare muss die Umbuchung schriftlich bis 3 Werktage vor Seminarbeginn gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Nach Ablauf der Frist ist eine Umbuchung ausgeschlossen und die volle Seminargebühr auch bei Nichtteilnahme zu entrichten.

3. Im Fall einer Präsenz- oder Auslandsveranstaltung muss die Umbuchung schriftlich bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Nach Ablauf der Frist ist eine Umbuchung ausgeschlossen und die volle Seminargebühr zu entrichten.

4. Im Fall eines Selbststudien-Seminars enthält die Buchungsbestätigung die Seminarunterlagen, sodass eine Umbuchung nach Zugang der Buchungsbestätigung ausgeschlossen ist.

V. Rücktritt / Kündigung / Stornierung
1. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die gebuchte Fortbildungsveranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu kündigen. Nach Beginn der Veranstaltung ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

2. Im Fall eines Online-Seminars ist die kostenfreie Stornierung bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn möglich. Storniert der Vertragspartner das Seminar nach Ablauf der Frist, allerdings bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden 15 % zzgl. USt. der Seminargebühr berechnet. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird die volle Seminargebühr fällig.

3. Im Fall einer Präsenzveranstaltung in Deutschland sowie Auslandsseminaren/Eventseminaren ist die kostenfreie Stornierung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn möglich. Storniert der Vertragspartner die Präsenzveranstaltung nach Ablauf der Frist, allerdings bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 % zzgl. USt. der Seminargebühr berechnet. Erfolgt die Stornierung innerhalb des Monats vor Veranstaltungsbeginn, wird die vollständige Seminargebühr auch im Fall der Nichtteilnahme fällig.

4. Insbesondere Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Zug- und Flugausfälle liegen im Risikobereich des Teilnehmenden und entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Vertragspartners.

5. Dem Vertragspartner wird der Nachweis gestattet, der Schaden oder eine Wertminderung sei dem Veranstalter überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden.

6. Für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer hat die volle Seminargebühr zu bezahlen, soweit keine seine Person betreffende Rabattierung entgegensteht.

7. Im Fall eines Selbststudien-Seminars ist die Stornierung nach Erhalt der Buchungsbestätigung ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

VI. Änderungen des Veranstaltungsprogramms
1. Der Veranstalter behält sich die Änderung von Seminartiteln sowie die inhaltliche Anpassung der Seminarinhalte vor, soweit hierdurch der wesentliche Charakter der Fortbildung unverändert bleibt.

2. Der Veranstalter behält sich die Absage eines Seminars im Falle zu geringer Anmeldezahlen (weniger als 10 Anmeldungen) sowie aus wichtigem Grund, insbesondere bei Ausfall des Referierenden, Hotelschließungen oder höherer Gewalt vor. Vertragspartner haben die Möglichkeit, auf ein gleichwertiges Ersatzseminar umzubuchen oder die Fortbildung zu stornieren. Im Fall der Stornierung erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

3. Der Veranstalter behält sich für den Fall des Ausfalls des ursprünglichen Referierenden vor, das Seminar durch einen anderen, gleich qualifizierten Referierenden durchführen zu lassen. Programmänderungen bleiben insoweit vorbehalten, als der wesentliche Charakter der Fortbildung unverändert bliebt. Der Wechsel des Referierenden, die zumutbare Verlegung von Veranstaltungsorten sowie unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Preisminderung, Kündigung oder dem Rücktritt vom Vertrag.

4. Der Vertragspartner wird umgehend unter den im Buchungsprozess angegebenen Kontaktdaten über etwaige Änderungen informiert.

VII. Online-Seminare
1. Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Online-Seminar werden auf der Homepage des Veranstalters dargestellt. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die seinerseits erforderlichen technischen Voraussetzung für die Teilnahme an dem Online-Seminar herzustellen. Hierdurch können dem Teilnehmenden Kosten entstehen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der Technik des Teilnehmenden sowie hierdurch entstehende Kosten. Rückerstattungsansprüche oder nachträgliche Umbuchungen aufgrund nicht funktionierender Technik auf Seiten des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

2. Stehen technische Probleme auf Seiten des Veranstalters der Durchführung des Online-Seminars entgegen, bietet der Veranstalter einen Ersatztermin sowie die Möglichkeit der Umbuchung auf ein anderes Seminar an. Alternativ werden bereits gezahlte Seminargebühren durch den Veranstalter erstattet.

3. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten sowie Seminarunterlagen 2 Werktage vor dem Seminartag an die im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Dem Teilnehmenden ist es untersagt, die Zugangsdaten zum Online-Seminar sowie die Seminarunterlagen an Dritte weiterzugeben, oder Dritte an dem gebuchten Seminar teilhaben zu lassen. Stellt der Veranstalter die Teilnahme eines Unberechtigten fest, etwa durch Eintragung eines nicht registrierten Anmeldenamens, ist er berechtigt, diesen mit sofortiger Wirkung vom Online-Seminar auszuschließen oder eine Nachberechnung der Seminargebühr für den unberechtigten Teilnehmenden zu erteilen

4. Während des Seminars ist der Teilnehmende verpflichtet, eine funktionierende Audio-Verbindung einzurichten.

5. Es handelt sich bei den Online-Seminaren um Live-Veranstaltungen. Die Inhalte der Lehrveranstaltung unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Eine Weitergabe der Inhalte, Seminarunterlagen sowie die Vervielfältigung und gewerbliche Nutzung dieser ohne Einwilligung des Veranstalters an Dritte ist untersagt.

VIII. Selbststudium:
1. Nach Buchung erhält der Teilnehmende einen Link zum Download der Seminarunterlagen. Diese bestehen aus den Lernunterlagen sowie einer Anleitung zur Durchführung des Selbststudiums. Der Teilnehmende arbeitet die Lernunterlagen eigenständig durch.

2. Die Seminarunterlagen enthalten den Stand der Gesetzeslage und Rechtsprechung zu dem auf dem Deckblatt des Skripts angegebenen Zeitpunkt. Spätere Änderungen der Rechtslage im laufenden Kalenderjahr werden nicht aufgenommen.

3. Im Anschluss an die Bearbeitung des Skripts ist die in der Bestätigungs-E-Mail enthaltene Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests zu absolvieren. Bei mindesten 6 von 10 richtigen Antworten wird der Selbststudienkurs erfolgreich abgeschlossen. Für die Bearbeitung des Selbststudienskripts hat der Teilnehmende nach seiner Anmeldung bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres Zeit. Die Lernerfolgskontrolle kann bei Nichtbestehen zwei Mal wiederholt werden. Die Teilnahmebescheinigung erhält der Teilnehmende bei vorliegender Bezahlung im Anschluss an die erfolgreiche Lernerfolgskontrolle.

4. Hinsichtlich Umbuchungen und Stornierungen gilt das in IV. und V. Gesagte.

5. Die Inhalte der Lehrveranstaltung unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Eine Weitergabe der Inhalte, Seminarunterlagen sowie die Vervielfältigung und gewerbliche Nutzung dieser ohne Einwilligung des Veranstalters an Dritte ist untersagt.

IX. Teilnahmebescheinigungen:
1. Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung des besuchten Seminars. Seitens des Veranstalters besteht im Fall der Nichtzahlung der Seminargebühr ein Zurückbehaltungsrecht an der Teilnahmebescheinigung.

2. Die Teilnahmebescheinigung für Online-Seminare und das Selbststudium erhält der Teilnehmende in digitaler Form als E-Mail an die im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Die Teilnahmebescheinigung für Präsenzveranstaltungen erhalten die Teilnehmenden am Ende der Veranstaltung vor Ort.

3. Im Fall des Online-Seminars hat der Teilnehmende für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung seine durchgängige Anwesenheit während des Seminars durch Einwahl mittels Klarnamen, Herstellung einer funktionsfähigen Audioverbindung sowie durch Absolvierung der Anwesenheitskontrolle nachzuweisen. Handelt es sich um eine Präsenzveranstaltung, ist der Anwesenheitsnachweis durch Unterzeichnung der Anwesenheitsliste zu erbringen. Absolviert der Teilnehmende einen Selbststudiums-Kurs, ist er für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung verpflichtet, die Lernerfolgskontrolle auszufüllen (mindestens 6 Fragen sind richtig zu beantworten). Erfüllt der Teilnehmende die Voraussetzungen für die Erteilung nicht, stellt der Veranstalter keine Teilnahmebescheinigung über das gebuchte Seminar aus. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr besteht in diesem Fall nicht.

X. Inhouse-Schulungen:
1. Die Planung und Durchführung der Schulung erfolgt aufgrund der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Absprache.

2. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Interessenten hinsichtlich geeigneter Referierender und Seminarformate zu beraten. Der Interessent erhält nach seiner Anfrage ein Angebot über die besprochenen Inhalte unter Angabe eines Netto-Preises.

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Fortbildungsveranstaltung erforderlichen Informationen umgehend dem Veranstalter mitzuteilen. Insbesondere umfasst sind Themenwünsche, bevorzugte Seminarzeiten und gewünschte Referierende. Soweit der Vertragspartner konkrete Inhalte und die Behandlung von Teilfragen eines Themas während des Vortrags wünscht, sind diese Inhaltswünsche bis zu 3 Wochen vor dem Seminar mitzuteilen. Danach mitgeteilte Einzelthemen können bei der Konzeption der Vorträge ggfs. nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Nach Durchführung der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden nach Absprache mit dem Vertragspartner eine Teilnahmebescheinigung über das Seminar. Diese kann auf Wunsch des Vertragspartners durch diesen selbst ausgestellt werden.
5. Dem Vertragspartner wird eine Rechnung über die durchgeführte Schulung erteilt.

XI. Haftung
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Veranstalters, dessen gesetzlichen Vertretern oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

XII. Datenschutz
Der Veranstalter weist auf die gesonderte Datenschutzerklärung hin.

XIII. Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder unabdingbare Abkommen entgegenstehen.

2. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertragspartner an dessen Wohnsitz oder dem Sitz zu verklagen.

3. Sollten einzelne Klauseln der Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder nichtig werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

*Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Die Form bezieht sich selbstverständlich auf Personen jeden Geschlechts.

Widerrufsbelehrung:

Als Verbraucher besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

I. Widerrufsbelehrung:
Als Verbraucher (Rechtsanwälte sind i.d.R. keine Verbraucher!) haben Sie das Recht, die Erklärung zum Abschluss eines Seminarvertrages ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt durch eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden an:
ZORN SEMINARE
Blumenweg 1
76593 Gernsbach
E-Mail: [email protected]
Fax: 07224/656770

II. Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

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