Seminar Referent: Harald Stehr, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Stehr ist Fachanwalt für Strafrecht.
Nach Beendigung des Rechtsreferendariats arbeitete Rechtsanwalt Stehr zunächst mehrere Jahre in Mannheim, bevor er seine Kanzlei in Göppingen gründete.
Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ist er ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts sowie des Bußgeldrechts tätig und seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht.
Darüber hinaus ist er Dozent im Rahmen von Fortbildungen für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und referiert im Schwerpunkt zu dem strafprozessrechtlichen Problemkomplex des Unmittelbarkeitsgrundsatzes.
Er ist Mitglied des Vereins Pflichtverteidigerbüro e.V. Stuttgart.