Seminar Referent: Stephan Barber, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Barber ist seit 1993 als Rechtsanwalt und 1998 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.
Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Bei der Interessenvertretung für Arbeitnehmer liegen seine Kernkompetenzen in der Entwicklung von Strategien für den Arbeitsalltag, der Beratung bei Kündigung oder anderweitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie der Prozessvertretung bei Kündigungsschutzklagen etc.. Bei der Interessenvertretung für Arbeitgeber liegen seine Kernkompetenzen in der Vertragsgestaltung, der Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie der Prozessführung. Herr Barber ist langjähriger Dozent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung sowie der Fortbildungen für Fachanwälte im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO.