“Lohn ohne Arbeit” ist ein schwarzes Tuch für den Arbeitgeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn er in den Annahmeverzug gerät. Um Annahmeverzugslöhne durchsetzen zu können, müssen aber diverse Voraussetzungen erfüllt sein, wie Angebot, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.
Zudem muss sich der Arbeitnehmer unter Umständen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen. Hier gibt es viele strittige Fragen im Hinblick auf zumutbare Tätigkeiten, böswilliges Unterlassen eines weiteren Verdienstes und Auskunftsansprüche des Arbeitgebers. Das Seminar bietet anhand aktueller Rechtsprechung das Handwerkszeug, um Annahmeverzugslohnansprüche durchsetzen bzw. abwehren zu können.
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