Man muss die Buchführung verstehen und eine Bilanz lesen können – auch und gerade als Gesellschafts-, Erb- und Familienrechtler. Wie sonst sollte man andernfalls den angemessenen Unternehmerlohn kennen? Oder die Abfindungszahlung beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft. Oder wie kann ein Zugewinnausgleichs- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter Einbezug des unternehmerischen Vermögens qualifiziert ermittelt werden, wenn man die Unterschiede zwischen Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie zwischen Rücklagen und Rückstellungen nicht kennt. Der Referent gibt anhand von zahlreichen Beispiels- und Praxisfällen Einblicke in dieses für viele „ungeliebte“ Rechtsgebiet, in homöopathischen Dosen.
Hinweis: Ein ergänzendes Seminar des Referenten zu dem Thema “Steuern: Probleme erkennen und verstehen – Die wichtigsten Steuern im Zusammenhang mit Unternehmen” findet am 09.10.2024 statt.
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