04.06.2025
Online
freie Plätze
2.5 Stunden
04.06.2025
14:00
16:45
Online
In der anwaltlichen Beratung und Vertretung von gesetzlich oder freiwillig Krankenversicherten stellen sich oft Fragen zum Kostenersatzanspruch von Leistungsberechtigten. Das Kostenersatzverfahren beinhaltet etliche Tücken, die dazu führen können, dass allein z.B. wegen fehlender Bezifferung eines Klageantrages, der Beschaffung von Leistungen zu einem zu frühen Zeitpunkt oder der Abrechnung einer selbst beschafften ärztlichen Leistung als Pauschale ein gerichtliches Verfahren für den Mandanten nicht zum Erfolg führt. Der Mandant ist zudem vor der Inanspruchnahme von Leistungen umfassend über das Risiko zu belehren, die Kosten endgültig selbst tragen zu müssen, wenn ein Primäranspruch geltend gemacht wird, bei dem nicht zweifelsfrei feststeht, ob dieser in die Leistungsverpflichtung der GKV fällt. Insbesondere zu dem Kostenersatzanspruch nach § 13 Abs. 3a SGB V ist zudem eine grundlegende Änderung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beachten.
Das Seminar behandelt in Form einer strukturierten Übersicht die wichtigsten Grundsätze, Änderungen und ihre Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis anhand einer Vielzahl von Beispielsfällen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ist geeignet für einen Einstieg ins Krankenversicherungsrecht, aber auch für „Profis“:
Themenauswahl:
Veranstaltungen teilen
Seminargebühr
Ort
Online
Datum
25.09.2025
Dauer
freie Plätze
Dauer
2.5 Stunde(n)
Ort
Online
Datum
25.09.2025
Dauer
2.5 Stunde(n)
Referent:in
Ort
Online
Datum
23.04.2025
Dauer
freie Plätze
Dauer
2.5 Stunde(n)
Referent:in
Ort
Online
Datum
05.06.2025
Dauer
freie Plätze
Dauer
2.5 Stunde(n)
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und profitieren Sie von aktuellen Seminarempfehlungen.
Als Dankeschön für Ihre Anmeldung erhalten Sie einen Rabatt von 10 € auf Ihre nächste Buchung.
Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich.
* Bitte beachten Sie, dass der 10 € Rabatt nur für zukünftige Buchungen gilt und nicht auf bereits getätigte Buchungen angewendet werden kann. Der Rabatt ist einmalig einlösbar und nicht mit anderen Rabatten oder Gutscheinen kombinierbar. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.