Kooperation und Konflikt mit dem Jugendamt (ASD) in familienrechtlichen Verfahren - mit besonderer Betrachtung der relevanten Jugendhilfeleistungen und der Vorgehensweise bei Inobhutnahmen

27.03.2025

Online

freie Plätze

Durchführungsgarantie

16.10.2025

Online

freie Plätze

99€
zzgl. USt.
99€ zzgl. USt.
zzgl. USt.
| ab94,05€ zzgl. Ust.
Seminargebühr
zzgl. USt.
zzgl. USt.

Veranstaltungsinformationen

Dauer:

2.5 Stunden

Nächster Termin:

27.03.2025

|

09:00

Uhr
-

11:45

Uhr
Veranstaltungsort:

Online

Seminarinhalte

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fachanwält:innen, ist aber auch für Verfahrensbeistände und Umgangspfleger:innen geeignet. 

Das Seminar will sich bewusst von anderen Fortbildungen abheben und einen ganzheitlichen Blick sowohl auf die Schnittstellen zwischen Familiengericht bzw. Familienrecht und Jugendamt bzw. Jugendhilferecht als auch auf die Kooperation der unterschiedlichen Professionen in ihren jeweiligen Rollen werfen.

Es werden Einblicke in die Abläufe innerhalb der jugendamtlichen Tätigkeit (insb. Jugendhilfeleistungen und Hilfeplanverfahren) gegeben und die klassischen Schnittstellen zwischen Jugendhilferecht und Familienrecht (insb. Das Verhältnis zwischen Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII und einstweiliger Anordnung gemäß §§ 1666, 1666a BGB) in den Blick genommen und dabei Gestaltungsoptionen und Beanstandungsmöglichkeiten aus Sicht der betroffenen Kindeseltern aufgezeigt.

Die Veranstaltung ist auch und insbesondere darauf ausgelegt, konkrete Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis der Teilnehmenden abstrahiert zu erörtern. Die Teilnehmenden sind daher ausdrücklich eingeladen, im Vorfeld des Seminars bis zum 13.03.2025 bzw. 02.10.2025 (2 Wochen vor Seminarbeginn) Fragen aus ihrer eigenen Arbeit zu übermitteln, damit diese vom Referierenden und den übrigen Teilnehmenden – nicht zuletzt zur Unterstützung bei der weiteren Bearbeitung – mit einem supervidierenden Ansatz erörtert werden können. 

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Preise und Buchung

Seminargebühr

99€
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